Basisbehandlung

Basis­be­hand­lung

Die Basis­behand­lung stellt die „aus­rei­chen­de, wirtschaft­liche und zweck­mäßigen” Behand­lung dar, die von der gesetz­lichen Kranken­kassen über­nommen wird.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen im Zuge der Kosten­einsparung im Gesundheitwesen nicht mehr alles bezahlen, was Ihnen als Patient nützt, denn ihre Aufgabe ist es nun mehr, lediglich eine „zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung” zu vergüten, die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet.

Trotz Sparmaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen sind gerade Zähne notwendig!

Seit dem 01.01.1993 haben erwachsene Patienten grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dies bedeutet, daß die Therapie von Patienten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung zählen und damit Eigenleistungen sind - auch bei bestehender medizinischer Indikation.

Eine Ausnahme stellen nur Patienten mit einer schweren Kieferanomalie dar, die einer kiefer­orthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationstherapie bedürfen.

Da Zahnstellungs- und Kieferanomalien nicht von alleine ausheilen und eventuelle Spätschäden bei einer Nichtbehandlung nicht ausgeschlossen werden können, bitten wir Sie daher um Verständnis, daß bestimmte sinnvolle und hochwertige Leistungen nur mit Ihrer zusätzlichen Eigenleistung durchgeführt werden können.


Bei der Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse beraten wir Sie gerne ausführlich und unterstützen Sie kompetent.

Dr. Nadja Grättinger
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